Die in 1Kön 6,1+37 ausdrücklich angegebene Zeitdauer von 480 Jahren bildet eine Zeitbrücke zwischen dem Auszug aus Ägypten und dem Beginn des Tempelbaus unter Salomo. Sie überbrückt damit die Richterzeit und steht wahrscheinlich gerade deshalb im Bibeltext, damit Deutungsversuche der – zugegebenermaßen nicht leicht verständlichen – chronologischen Angaben im Richterbuch anhand dieses Maßstabs plausibilisiert werden können. Deutungsversuche, die den Gesamtrahmen von 480 Jahren nicht einhalten, können damit als nicht zutreffend ausgeschieden werden. Wenn man diese Zeitbrücke beseitigt, ist die Aufstellung einer sicheren biblischen Chronologie der Richterzeit kaum mehr möglich und der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dies zeigt sich sehr deutlich an zwei weitverbreiteten von den 480 Jahren abweichenden Chronologien der Richterzeit, die zum einen eine Verkürzung um 180 auf 300 Jahre und zum anderen eine Ausweitung um 114 auf 594 Jahre annehmen. In den beiden folgenden Abschnitten erläutere ich, warum beide Umdeutungen abzulehnen sind.