Zur Anbindung der biblischen Chronologie an unsere heutige Zeitrechnung wird von der auf Basis anderer Geschichtsquellen gesicherten Datierung der Zerstörung Jerusalems durch Nebukadnezar auf das Jahr 587/586 v. Chr. mit den biblischen Angaben zur Regierungszeit der Könige Israels und Judas zurückgerechnet. Die genannten Regierungszeiten können aber nicht immer direkt aneinandergereiht werden, da teilweise Mitregentschaften des Nachfolgers noch zu Lebzeiten des bisherigen Königs vorliegen, die nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind. Solche Überschneidungen müssen daher aus dem Kontext erschlossen und abgezogen werden. In der Zeit des geteilten Reiches bis zur Wegführung des Nordreiches werden solche Mitregentschaften im Bericht über die Inthronisation eines Königs erkennbar an den Verweisen auf das Regierungsjahr des im jeweils anderen Reich regierenden Königs. Außerdem sind Querverbindungen zu anderen geschichtlichen Quellen relevant, wenn im AT beschriebene Ereignisse oder Königsnamen auch in anderen Geschichtsquellen, z.B. assyrischen Chroniken, erwähnt werden. Da sowohl die AT-Angaben in einigen Fällen schwer deutbar sind als auch die auf Basis anderer Geschichtsquellen erstellten Chronologien der Nachbarvölker Unsicherheiten enthalten, ist die Aufstellung einer biblischen Chronologie der Königszeit nicht einfach. Deshalb kommen die Ausleger, die sich mit diesem Thema detaillierter auseinandergesetzt haben, zu im Detail unterschiedlichen Ergebnissen.  

Van der Veen leitet seinen kurzen Überblick über die Chronologie der Richterzeit wie folgt ein:

Die große Mehrheit der Bibelhistoriker in der angelsächsischen und israelischen Fachwelt datiert den Amtsantritt Salomos auf ungefähr 970 v. Chr. Dieses Datum findet sich z.B. in den Standardwerken von Edwin Thiele und Gershon Galil.1

Aus dem Jahr 970 v. Chr. für den Amtsantritt von Salomo bei Thiele resultiert bei Anwendung der 480-Jahres-Brücke vom Exodus bis zum 4. Regierungsjahr Salomos das Jahr 1445 v. Chr. für den Exodus und das Jahr 1405 für die Landnahme. Baader kommt wegen abweichender Deutung von einigen schwer verständlichen Angaben zur Regierungszeit einzelner Könige Israels und Judas auf die Jahre 1460 und 1420 für Exodus und Landnahme.2 Van der Veen vertritt ausgehend von einer altgriechischen Lesart einiger chronologischer Angaben in 1. Könige die Jahre 1450 und 1410.3 Alle drei sind sich insoweit einig, dass sie die Landnahme kurz vor 1400 v. Chr. ansiedeln. Geht man von den vorstehend genannten Jahreszahlen für den Exodus aus und addiert dazu 215 Jahre für den Aufenthalt in Ägypten bzw. 430 Jahre für die Zeit vom Einzug Abrahams bis zum Exodus (siehe ‎5.1ff und Anlage 7b), so ergeben sich für die drei Varianten folgende Jahreszahlen für die Meilensteine der israelitischen Frühgeschichte:

Ereignis

Jahr … der

480-Jahres-Frist

Jahreszahlen v. Chr. nach …

Baader

van der Veen4

Thiele, Galil

Einzug Abrahams in Kanaan

 

1890

1880

1875

Zug Jakobs nach Ägypten

 

1675

1665

1660

Exodus

1

1460

1450

1445

Eroberung Heschbons

40

1421

1411

1406

Landnahme (Jordan-Überquerung)

41

1420

1410

1405

Landverteilung

47

1414

1404

1399

Ende der 300 Jahre ab Eroberung Heschbons

339

1122

1112

1107

Richter Jeftah (6 J), Ibzan (7 J), Elon (10 J), Abdon (8 J), Samuel (26 J)

340-396

1121-1066

1111-1056

1106-1051

Regierungszeit Sauls (40 J)

397-436

1065-1025

1055-1015

1050-1010

Regierungszeit Davids (40 ½ J)

437-476

1025-985

1015-975

1010-970

Regierungszeit Salomos (40 J)

477-(480)

985-946

975-935

970-930

Beginn des Tempelbaus im 480. J.

480

981

971

966

Reichsteilung unter Rehabeam

 

945

935

930

 

Für den Teil der vorstehenden Übersicht, der die 480-Jahres-Frist betrifft, findet sich in Anlage 22a eine etwas ausführlichere Übersicht mit Bibelstellenangaben. Diese enthält außerdem Erläuterungen, wie die Richterzeiten Samuels, Simsons und Elis so eingeordnet werden können, dass sich keine Widersprüche zum Kontext ergeben. In dieser Übersicht habe ich aus Platzgründen nur die Jahreszahlen, die sich aus Thieles Chronologie der Königszeit ergeben, eingetragen, da diese am weitesten verbreitet ist. Eine Festlegung meinerseits auf die Chronologie Thieles ist damit nicht verbunden. In Anlage 22b habe ich außerdem die innerhalb der 300 Jahre zwischen der Eroberung Heschbons und dem ersten Richterjahr Jeftahs liegenden Regierungszeiten von Richtern und Fremdherrschern sowie Ruhezeiten detailliert dargestellt. Abschließend habe ich in Anlage 22c die biblisch für die Zeit der 480-Jahres-Frist genannten Hohepriester in den vorgestellten Rahmen der 480-Jahres-Frist eingeordnet. Alle drei Übersichten ergeben zusammen ein widerspruchsfreies Bild, das allen biblischen Angaben über diese Zeit gerecht wird und zeigt, dass Verkürzungen oder Verlängerungen der 480-Jahres-Frist nicht haltbar sind. In den folgenden Abschnitten weise ich entsprechende Umdeutungsversuche zurück.

  • 1 van der Veen: Von Salomo bis zum Exodus, S.164 mit Verweis auf Endnote 1, S. 170: „E. Thiele, 1983. The Mysterious Numbers of the Hebrew Kings, Grand Rapids MI, und G. Galil, 1996. The Chronology of the Kings of Israel and Judah, Leiden.”

    2 Vgl. Baader: Chronologie der Bibel, S. 242f und 289-292

    3 Vgl. van der Veen: Von Salomo bis zum Exodus, S.166+169

    4 van der Veen hält an der von ihm in „Keine Posaunen vor Jericho?“ vertretenen wesentlich kürzeren Regierungszeit Sauls nicht mehr fest, sondern vertritt nun eine Regierungsdauer in der Größenordnung von rund 40 Jahren, ohne sich aber auf eine genaue Jahreszahl für den Beginn seiner Regierungszeit festzulegen, da er es für nicht ausgeschlossen hält, dass die häufig vorkommende Zahl 40 eine gerundete Zahl ist (Mail vom 13.11.2024).