Levis Sohn Gerschon hatte zwei Söhne mit Namen Libni und Schimi, die die Stammväter der beiden gleichnamigen Sippen waren. Die Neubewertung der Zahlenangaben für die Gerschoniter in Abschnitt 7.1.4 ergab folgendes Ergebnis:
Gerschon | Bibelstelle | Bisherige Anzahl |
ÄLäPh ≠ 1.000 |
Neue Anzahl |
Männliche ab einem Monat | 4Mose 3,21-22 | 7.500 | 5 | 2.500 |
Davon: Diensttuende im Alter von 30 bis 50 Jahren |
4Mose 4,38-40 | 2.630 | 2 | 630 |
Die Zahlen der 30- bis 50-Jährigen sind jeweils in der Zahl aller Männlichen enthalten. Wenn man für die 5 ÄLäPh, die nicht als 1.000 zu verstehen sind, die ursprüngliche Aussprache ALuPh annimmt, würden sich fünf Anführer bzw. Sippenoberhäupter ergeben. Zwei davon entfallen auf die beiden ALuPh (= Anführer) der beiden Dienstgruppen der 30- bis 50-Jährigen, die aus den beiden Sippen Libni und Schimi (siehe 7.3) gebildet wurden. Es wären also noch drei weitere Sippenoberhäupter zu suchen.
Zum Sippenoberhaupt, das für Fragen des Zusammenlebens der Sippe zuständig war, wurde üblicherweise eine starke Persönlichkeit mit großer Lebenserfahrung und natürlicher Autorität gewählt, die von allen akzeptiert wurde. Man kann daher annehmen, dass Sippenoberhäupter in der Regel aus der Gruppe der über 70- bis 80-Jährigen Alten (oder Ältesten) Israels stammten, die aus der Arbeitspflicht in Ägypten (bzw. später aus dem Heeresdienst) ausgeschieden waren (siehe 5.2.2.3). Ein idealer Kandidat wäre ein früherer Anführer einer Arbeitsgruppe bzw. nach dem ersten Zensus ein früherer Vorgesetzter der Diensttuenden gewesen, der seine Führungserfahrung einbringen konnte und wegen der Befreiung von der Dienstpflicht genug Zeit für diese Aufgabe hatte. Die unter 50-jährigen Anführer der Diensttuenden wären damit nur für die Dienstaufgaben am Heiligtum zuständig gewesen.
Für die beiden Sippen Libni und Schimi kann man also jeweils ein über 50-jähriges Sippenoberhaupt annehmen. Eines dieser beiden hätte in Personalunion auch als Sippenoberhaupt über das Vaterhaus der Gerschoniter fungieren können (4Mose 3,18+24; siehe 7.3). Eine solche Struktur ist sinnvoll, wenn für das übergeordnete Oberhaupt nur wenige koordinierende Aufgaben bleiben, weil der Großteil der Aufgaben durch die untergeordneten Oberhäupter erledigt wird.1 In der Regel würde dann das dienstältere der beiden Sippenoberhäupter die übergeordnete Funktion zusätzlich ausüben. Bei seinem Tod würde dieses Amt automatisch an die andere Sippe fallen, da dann deren Oberhaupt länger im Amt ist, als der Nachfolger des Verstorbenen. Damit ist keine Sippe benachteiligt. Bei den Gerschonitern gab es aber wohl mehrere verdiente Ältere, so dass neben den beiden Oberhäuptern der Untersippen mit dem als „Fürst des Vaterhauses“ der Gerschoniter bezeichneten Eljasaf (4Mose 3,24) noch ein zusätzliches übergeordnetes Sippenoberhaupt vorhanden war.
Bei Anwendung der in den heute vorliegenden Texten geltenden Standards für die Mehrzahlbildung von ÄLäPh hätte sich bei allen Männlichen ab einem Monat der folgende ursprüngliche Text ergeben: „5 אַלֻּפִים (ALuPhIM = Sippenoberhäupter bzw. Anführer) und אַלְפַּיִם (ALPaJiM = Dual-Form = Zweitausend) und 500“. Die Pluralform von ALuPh wurde hier als Pluralform von ÄLäPh gelesen, die im Bereich drei bis zehn konsonantengleich ist, und – weil zwei aufeinanderfolgende Tausender-Zahlen, die sich auf dieselbe Personengruppe beziehen, unnötig sind – im Rahmen der großen Textrevision mit der Dual-Form von ÄLäPh zu „7 אֲלָפִים (ALaPhIM) und 500“ zusammengezogen. Dies führte zu den konventionellen Zahlen von 7.500 Männlichen. Bei der Teilmenge der Diensttuenden lag ursprünglich die Angabe „2 אַלֻּפִים (ALuPhIM = Anführer) und 630“ vor. Hier wurde im Rahmen der Textrevision – aufgrund einer Interpretation als nicht den aktuellen Standards entsprechende Pluralbildung von „Zweitausend“ – zur „Korrektur“ das Zahlwort „zwei“ gestrichen. Die Konsonanten der Pluralform von ALuPh konnten durch eine andere Vokalisierung als Dual-Form von ÄLäPh gelesen werden (siehe 7.3.2.1). Daraus ergab sich die neue Fassung „אַלְפַּיִם (ALPaJiM = Zweitausend) und 630“, somit konventionell 2.630 Diensttuende. Damit kann die in Abschnitt 7.3.4 aufgestellte These für die Gerschoniter bestätigt werden.
1 So wird z.B. auch heute in Baden-Württemberg, wenn mehrere berufliche Schulen an einem Ort vorhanden sind, einer der Schulleiter zum Geschäftsführenden Schulleiter ernannt. Dieser ist dann für die Koordination und Abstimmung der alle Berufsschulen betreffenden Fragen verantwortlich. Üblicherweise übernimmt diese Aufgabe der dienstälteste Schulleiter, das Amt wechselt also zwischen den Schulen, wenn der bisherige Geschäftsführende Schulleiter in den Ruhestand geht.