In Fortsetzung zu Abschnitt 9.1.2.3 möchte ich im Folgenden versuchen, die weiteren Berichte des Richterbuches einem in der entsprechenden Zeit amtierenden Hohepriester als möglichem Verfasser zuzuordnen. Eine sichere Zuordnung zu einem bestimmten Hohepriester ist allerdings nicht immer möglich, da die genaue Länge der Amtszeiten in den meisten Fällen nicht bekannt ist. Es muss deshalb bei den Amtszeiten überwiegend mit durchschnittlichen Längen oder anderweitig begründeten Schätzungen gearbeitet werden. Dadurch kommen beim dritten, vierten und fünften Bericht grundsätzlich auch die unmittelbar vor oder nach dem von mir vorgeschlagenen Verfasser amtierenden Hohepriester als Autoren in Frage. Trotzdem lässt sich dadurch zeigen, dass die biblischen Angaben zu den während der 480-Jahres-Frist amtierenden Hohepriestern sehr gut zu einer Länge von 480 Jahren passen.
Zur besseren Übersicht liste ich alle innerhalb der 480-Jahres-Frist amtierenden Hohepriester in Anlage 22c auf. Diese Anlage ist gleich aufgebaut wie Anlage 22a, deren Spalteninhalte in Abschnitt 9.1.1.5 beschrieben werden. Sie hat lediglich zusätzlich eine zweite Spalte für die Hohepriester, da diese aus zwei verschiedenen Abstammungslinien stammen, sowie eine weitere Spalte, in der die Abschnitte aus dem Richterbuch aufgeführt sind, die dem jeweiligen Hohepriester als Verfasser zugeordnet werden können. Die zeitliche Einordnung der Hohepriester und die angenommene Dauer ihrer Amtszeiten – ich gehe vereinfachend davon aus, dass die Amtszeiten immer mit dem Tod enden – begründe ich nachfolgend. Dabei versuche ich Ankerpunkte zu finden, wo einzelne Hohepriester einem bestimmten Ereignis oder einem Richter zugeordnet werden können. Dabei kann auch die Einteilung des Richterbuches in einzelne Berichte, die jeweils einem Verfasser zugeordnet werden können, hilfreich sein. So ergibt sich z.B. aus der Eingrenzung der wahrscheinlich von Eli verfassten Berichte auf den als Anhang zu wertenden Simson-Bericht (Ri 13 – 16) und Ri 10,1 bis Ri 12,7 im chronologisch geordneten Teil (siehe 9.1.2.1) und dem von ihm erreichten hohen Alter von 98 Jahren, dass er schon kurz vor dem Ende der Amtszeit des Richters Tola – dessen chronologische Daten er in seinem Bericht erwähnt – Hohepriester geworden sein könnte. Da Tolas Richterzeit 299 Jahre nach dem Exodus endete, habe ich den Beginn der Amtszeit Elis als Hohepriester auf das Jahr 298 geschätzt. Weil Elis Amtszeit mit seinem Tod im Alter von 98 Jahren – biblisch genau errechenbar – 350 Jahre nach dem Exodus endete (siehe 9.1.1.4), würde sich daraus eine 53-jährige Amtszeit als Hohepriester und ein Alter von 45 Jahren bei Amtsantritt ergeben, was beides plausibel ist. Das auf diese Weise fundiert geschätzte Jahr 298 ab Exodus kann somit wie das sichere Jahr 350 ab Exodus als chronologischer Ankerpunkt verwendet werden. Sichere Jahreszahlen trage ich in Anlage 22c in den Spalten „Jahre ab Exodus“ und „J. v. Chr. nach Thiele“ in Fettdruck ein, nur fundiert geschätzte in Normaldruck.
In 1Chr 6,35-38 findet sich eine absteigende Genealogie der Hohepriester der Eleasar-Linie bis in die Zeit Salomos:
35 Und dies waren die Söhne Aarons: dessen Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinhas, dessen Sohn Abischua, 36 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Usi, dessen Sohn Serachja, 37 dessen Sohn Merajot, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Ahitub, 38 dessen Sohn [M.K.: hier im Sinne von „Nachkomme“] Zadok, dessen Sohn Ahimaaz.
Eleasar dürfte bei seiner Amtseinsetzung als Priester am Sinai etwa 27 Jahre alt gewesen sein (siehe 9.1.2.2 mit Fußnote 2) und beim Tod Aarons 38 Jahre später im Alter von etwa 65 Jahren Hohepriester geworden sein. Bei Josuas Tod 26 Jahre danach war er noch am Leben, da über Eleasars Begräbnis nach dem von Josua berichtet wird (Jos 24,29-30+33). Während der Strafaktion gegen Benjamin etwa weitere 3 Jahre später war aber schon sein Sohn Pinhas Hohepriester (Ri 20,27-28). Ich nehme deshalb an, dass Pinhas im Jahr 67 ab Exodus, dem 2. Jahr nach Josuas Tod, sein Amt antrat. Eleasar dürfte somit im Alter von etwa 93 Jahren nach einer Amtszeit als Hohepriester von etwa 27 Jahren gestorben sein. Wenn Pinhas etwa 2 bis 3 Jahre nach dem Wegzug vom Sinai – also 3 oder 4 Jahre nach dem Exodus – geboren wurde (siehe 4.3), wäre er bei seinem Amtsantritt etwa 63 oder 64 Jahre alt gewesen. Die Länge seiner Amtszeit und der seines Sohnes Abischua können aus den biblischen Angaben nicht erschlossen werden.
Der Enkel des Pinhas, den ich in Abschnitt 9.1.2.3 als Verfasser des zweiten Berichtes des Richterbuchs von Ri 2,6 bis Ri 3,31 vorgeschlagen habe, wird hier mit dem Namen Bukki benannt. In seinem Bericht wird ganz am Ende nur kurz der Sieg Schamgars über die Philister erwähnt, der wahrscheinlich in das erste Richterjahr Schamgars einzuordnen ist. Diesen Sieg hätte Bukki daher noch selbst erlebt. Wenn meine Schätzung stimmt, dass er etwa fünf Jahre vor Josuas Tod geboren wurde, als sein Großvater Pinhas etwa 57 Jahre alt war, und Ehuds Richterzeit wie von mir vorgeschlagen nur sechs Jahre dauerte, wäre er bei Amtsantritt des Richters Schamgar 92 Jahre alt gewesen. Wenn er danach noch 2 Jahre im Amt war, in denen er seinen Bericht erstellt hat – er schreibt schon im ersten Teil des Textes in Ri 2,14 vom Verkauf Israels in die Hand der Feinde ringsum (d.h. Aram Naharajim von Norden, Moab von Osten, Philister von Südwesten) und von mehreren Rettern –, wäre er im Alter von 94 Jahren Im Jahr 154 ab Exodus gestorben. Dieses Jahr kann als weiterer Ankerpunkt in der Chronologie verwendet werden. Damit liegen zwischen dem Amtsantritt des Pinhas und dem Ende der Amtszeit Bukkis 88 Jahre. Verteilt man diese – mangels genauerer Angaben – gleichmäßig auf Pinhas, Abischua und Bukki, ergibt sich eine durchschnittliche Amtszeit für diese drei Hohepriester von 29,33 Jahren.
Dies entspricht ziemlich genau dem für die Ägyptenzeit bei 4,6 Kindern geschätzten durchschnittlichen Gebäralter der Frauen von 29 Jahren, das der durchschnittlichen Generationslänge entspricht (5.6.2). Dieser Mittelwert beruhte auf einem frühesten Heiratsalter von 20 Jahren (siehe 5.4.1) sowie einem Durchschnittsalter der Frauen bei der ersten Geburt von 23 bis 24 Jahren und Abständen von 2 bis 3 Jahren zwischen den Kindern (siehe 5.4.2).Aus diesen Durchschnitten würde sich für das zweite Kind ein Gebäralter von etwa 26 Jahren und für das dritte von etwa 28,5 Jahren ergeben. Bei den Hohepriestern folgte normalerweise immer der älteste Sohn seinem Vater nach. Es ist aber denkbar – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich –, dass der älteste Sohn vor seinem Vater starb und selbst noch keine Nachkommen hatte, so dass der zweitälteste Sohn Hohepriester wurde. Außerdem bestand nur eine etwa 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass das erste Kind männlich war. Wenn das erste Kind weiblich war, bestand auch beim zweiten Kind wieder nur eine 50 %-Chance, so dass eine etwa 25-prozentige Wahrscheinlichkeit bestand, dass die ersten beiden Kinder weiblich waren. Man könnte also eine Generationslänge bei den Hohepriestern irgendwo zwischen 26 und 28,5 Jahren erwarten. Bei nur drei in den Durchschnitt einfließenden Generationen reicht allerdings ein später geborener ältester Sohn aus, um den Durchschnitt wesentlich zu erhöhen. Ein Mittelwert von 29,33 Jahren ist für die Amtszeiten dieser drei Hohepriester somit plausibel. Da es sich aber nur um einen Durchschnittswert handelt, trage ich diese Jahresangabe nur kursiv in der Spalte „Dauer“ in Anlage 22c ein und mache in den Spalten „Jahre ab Exodus“ und „J. v. Chr. nach Thiele“ keine Jahresangabe.
Wenn die Annahme, dass Bukki 5 Jahre vor Josuas Tod geboren wurde (siehe 9.1.2.3), stimmt, wurde er im Jahr 61 ab Exodus geboren. Der im Zitat an sechster Stelle nach ihm stehende Zadok wurde wohl von Saul eingesetzt, nachdem dieser den amtierenden Hohepriester Ahimelech kurz nach Davids Flucht wegen der angeblichen Unterstützung Davids gegen Saul mit seinem ganzen Haus hatte umbringen lassen. Dies kann man daraus schließen, dass Zadok, als David etwa 4 bis 5 Jahre später König wurde, als amtierender Hohepriester auftrat (2Sam 8,17). Somit wurde er am Anfang von Davids Flucht etwa 432 ab Exodus Hohepriester. Zadok amtierte während der ganzen 40-jährigen Regierungszeit Davids. Er salbte Salomo zum König und wurde von diesem in seinem Amt bestätigt und noch etwa 3 Jahre später – allerdings neben seinem (Enkel-)Sohn Asarja – unter dessen Amtsträgern erwähnt (1Kön 1,39; 1Kön 2,35, 1Kön 4,2+4). Seine Amtszeit betrug also mindestens 48 Jahre. Wenn er etwa mit 40 Jahren Hohepriester geworden wäre und damit ein Alter von mindestens 88 Jahren erreicht hätte, wäre er erst im Jahr 392 ab Exodus geboren worden. Zwischen den Geburtsjahren Bukkis und Zadoks hätten somit sechs Generationen (392 – 61 =) 331 Jahre überbrücken müssen. Dafür hätten die sechs Hohepriester bei der Geburt ihrer ältesten Söhne durchschnittlich 55 Jahre alt gewesen sein müssen. Eine durchschnittliche Generationslänge von 55 Jahren ist bei einer Priesterdynastie, die ihr Amt immer an den ältesten Sohn vererben muss, nicht plausibel. Deshalb gehe ich davon aus, dass hier die Zwischenglieder zwischen Ahitub und Zadok, die selbst nicht Hohepriester waren, nicht genannt sind. Zadok wäre somit ein Sohn im Sinne von „Nachfahre“ Ahitubs gewesen (siehe meine Anmerkung im Zitat von 1Chr 6,38 oben). Ahitubs Amtszeit als Hohepriester hätte dann vor dem oben als Ankerpunkt für den Beginn der Amtszeit Elis begründeten Jahr 298 ab Exodus geendet. Vom Jahr 155 ab Exodus, dem Jahr nach dem Tod Bukkis, bis zum Tod Ahitubs im Jahr 297 ergibt sich so ein Zeitraum von 143 Jahren. Teilt man diese Amtsjahre auf die fünf genannten Hohepriester von Usi bis Ahitub gleichmäßig auf, ergibt sich eine durchschnittliche Amtszeit von 28,6 Jahren. Dies ist als durchschnittliche Generationslänge plausibel. Diese Amtszeit habe ich daher bei diesen fünf Hohepriestern in kursiver Schrift in der Spalte „Dauer“ in Anlage 22c eingetragen.
Da Eli und seine Nachkommen in der Genealogie von Eleasar bis Zadok (1Chr 5,30-34, 1Chr 6,35-38) nicht enthalten sind, muss er einer Nebenlinie entstammt haben. Eli übernahm das Hohepriesteramt wahrscheinlich deshalb, weil ein Hohepriester der Hauptlinie so früh starb, dass sein ältester Sohn noch zu jung für die Amtsübernahme war, und der auch selbst keinen Bruder hatte, der ihm nachfolgen konnte. Da Elis Vater in der Bibel nicht namentlich genannt wird, war wahrscheinlich Eli selbst der erste Hohepriester dieser Nebenlinie, die vielleicht von Aarons jüngerem Sohn Itamar abstammte. Elis Nachkommen werden in den folgenden Bibelstellen genannt:
1Sam 14,3 Und Ahija, der Sohn Ahitubs, des Bruders Ikabods, des Sohnes des Pinhas, des Sohnes Elis, des Priesters des HERRN zu Silo, trug den Priesterschurz. Das Volk wusste aber nicht, dass Jonatan weggegangen war.
1Sam 22,11 Da sandte der König hin und ließ den Priester Ahimelech, den Sohn Ahitubs, rufen sowie das ganze Haus seines Vaters, ⟨alle⟩ Priester in Nob. Und sie kamen alle zum König.
1Sam 22,20 Und es entkam ein Sohn Ahimelechs, des Sohnes Ahitubs, mit Namen Abjatar, und floh zu David
Als der Kronprinz Jonatan etwa im 18. Regierungsjahr Sauls (siehe 9.2.2.2) mit einem Angriff auf einen Vorposten der Philister den Grundstein für einen großen Sieg über die Philister legte, war nach 1Sam 14,3 Ahija, der Sohn Ahitubs, des Sohnes des Pinhas, des Sohnes Elis, also Elis Ur-Enkel, Hohepriester. Etwa 18 Jahre später – im 36. Regierungsjahr Sauls – musste David vor Saul fliehen (siehe 9.1.1.1). Wegen seines überstürzten Aufbruchs hatte er weder Proviant noch Waffen dabei und bat deshalb, als er am Heiligtum Jahwes vorbeikam, dort mit der Behauptung, er wäre im Auftrag Sauls unterwegs um Brot und eine Waffe. Zu diesem Zeitpunkt war laut 1Sam 22,11 Ahimelech der Sohn Ahitubs Hohepriester. Aufgrund des geringen Zeitabstands von nur etwa 18 Jahren zu seinem Vorgänger und des gleichen Vaternamens muss Ahimelech ein Bruder Ahijas gewesen sein. Wegen der Unterstützung für David ließ Saul Ahimelech und sein ganzes Haus – 85 Priester und alle Einwohner der Priesterstadt Nobh – umbringen (1Sam 22,16-19). Nur Abjatar, ein Sohn Ahimelechs (1Sam 22,20) – somit ein Ur-Ur-Enkel Elis – entkam und floh zu David. Dieser nahm ihn bei sich auf und bot ihm seinen Schutz an, weil David sich für den Tod des ganzen Hauses seines Vaters verantwortlich fühlte (1Sam 22,20-23). Als David König wurde, setzte er Abjatar als zweiten Hohepriester neben Zadok ein. Während Davids Regierungszeit wird er häufig erwähnt und erst von Salomo als Hohepriester abgesetzt (1Kön 2,26-27). Er war somit neben Zadok 40 Jahre Hohepriester.
Nach Elis Tod im Jahr 350 ab Exodus bis zur Einsetzung Zadoks durch Saul etwa im Jahr 432 ab Exodus amtierten Elis Nachkommen ununterbrochen 81 Jahre als Hohepriester. Elis Sohn Pinhas starb vor Eli bei einer Schlacht gegen die Philister, als diese die Bundeslade wegnahmen, die er in die Schlacht begleitet hatte (1Sam 4,17-18). Deshalb folgte auf Eli sein Enkel Ahitub im Hohepriesteramt. Bei ihm wird ausdrücklich erwähnt, dass er ein Bruder Ikabods war, der am Tag von Elis und Pinhas Tod geboren wurde (1Sam 4,19-21). Selbst bei einem großen Altersabstand zwischen den beiden Brüdern, dürfte Ahitub bei seinem Amtsantritt kaum wesentlich älter als 25 Jahre gewesen sein. Seine Amtszeit kann daher ähnlich lang gewesen sein wie die seines Großvaters Eli. Sein Sohn Ahija hat wahrscheinlich kein sehr hohes Alter erreicht, da ihm sein Bruder Ahimelech nachfolgte. Dies lässt darauf schließen, dass er entweder keinen Sohn hatte oder dieser bei seinem Tod zu jung für das Amt des Hohepriesters war. Ahimelech kann höchstens 18 Jahre amtiert haben, da zum Zeitpunkt der Heldentat Jonatans 18 Jahre vor seinem Tod noch sein Bruder Ahija als Hohepriester erwähnt wird. Da Ahimelech keines natürlichen Todes starb und sein Sohn Abjatar bei seiner Flucht noch relativ jung war – er wird noch etwa 48 Jahre nach seiner Flucht unter den Amtsträgern Salomos erwähnt (1Kön 4,4) – dürfte auch Ahimelech kein sehr hohes Alter erreicht haben. Vor diesem Hintergrund verteile ich die 81 Jahre, die Elis Nachkommen Hohepriester waren, wie folgt: Elis Enkel Ahitub 47 Jahre, dessen Sohn Ahija 20 Jahre, dessen Bruder Ahimelech 14 Jahre. Diese Schätzwerte habe ich in Anlage 22c aufgenommen. Für die letzten 49 Jahre der 480-Jahres-Frist habe ich dort vereinfachend Zadok als Hohepriester eingetragen, obwohl eventuell in den letzten 1 oder 2 Jahren dieser Frist schon vor seinem Tod sein (Enkel-)Sohn Asarja das Hohepriesteramt übernommen hatte (1Kön 4,2+4).
Damit ist die Liste der Hohepriester in der 480-Jahres-Frist vom Exodus bis zum Baubeginn des Tempels vollständig. Zur Länge der Amtszeiten der Hohepriester konnte entweder auf Basis von Kontextangaben eine fundierte Schätzung vorgenommen werden oder ein Durchschnittswert für mehrere Hohepriester, die zwischen zwei chronologischen Ankerpunkten amtierten, ermittelt werden. Diese Durchschnittswerte lagen bei 28,6 und 29,33 Jahren und sind damit plausibel. Nachdem ich den ersten Bericht im chronologischen Teil des Richterbuches von Ri 1,1 – Ri 2,5 Pinhas zugeordnet habe, den zweiten von Ri 2,6 bis Ri 30,31 Bukki und den sechsten von Ri 10,1 bis Ri 12,7 Eli, müssen nun lediglich noch drei Berichte einem Hohepriester zugeordnet werden. Die Schilderung des Sieges von Debora und Barak über den König von Hazor und die Niederschrift von Deboras Siegeslied in Ri 4,1 bis Ri 5,31a bildet den dritten Bericht. Dieser könnte von Serachja, dem Enkel Bukkis stammen. Dessen Sohn Merajot könnte der Verfasser des vierten Berichts mit der Geschichte der Unterdrückung durch die Midianiter und des Sieges Gideons in Ri 6,1 bis Ri 8,27 sein. Er könnte auch die Dauer der Ruhezeiten von 80 Jahren im Ostjordanland (Ri 3,30b) und 40 Jahren im Westjordangebiet (Ri 5,31b), die beide mit dem Beginn der Unterdrückung durch die Midianiter enden, im zweiten und dritten Bericht ergänzt haben. Der fünfte Bericht von Ri 8,28 bis Ri 9,57 über den Tod Gideons und die darauffolgenden Wirren wegen der Machtergreifung von dessen Sohn Abimelech kann Ahitub, dem letzten Hohepriester der Eleasar-Linie, zugeschrieben werden.
So bleiben nur noch die chronologischen Angaben in Ri 12,8-15 zu Ibzan, Eljon und Abdon, den letzten drei Richtern vor Samuel, die erst nach Elis Tod starben. Diese könnte der Redaktor des Richterbuches ergänzt haben. Um diesen Redaktor geht es im nächsten Abschnitt.