Um eine Brücke von der in Kapitel 8 behandelten Zeit der Wüstenwanderung zu der in diesem Kapitel im Fokus stehenden Königszeit zu schlagen, möchte ich zunächst auf eine biblische Zeitbrücke eingehen, die sich in 1 Kön 6,1+37 findet:
1 Und es geschah im 480. Jahr nach dem Auszug der Söhne Israel aus dem Land Ägypten, im vierten Jahr der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siw, das ist der zweite Monat, da baute er das Haus für den HERRN.
37 Im vierten Jahr wurde die Grundmauer des Hauses des HERRN gelegt, im Monat Siw;
Hier wird berichtet, dass Salomo die Grundmauer des Hauses Jahwes in seinem 4. Regierungsjahr legte, das dem 480. Jahr nach dem Auszug aus Ägypten entsprach. Innerhalb dieser 480 Jahre liegen also neben den ersten vier Regierungsjahren Salomos die Wüstenwanderung, die Zeit der Landnahme und die Richterzeit sowie die Regierungszeiten Sauls und Davids. Während es zur Wüstenwanderung und den Regierungszeiten von Saul und David eindeutige biblische Zeitangaben gibt, ist die chronologische Abfolge der Regierungszeiten der einzelnen Richter in der Richterzeit schwieriger zu ermitteln. Zur Überbrückung der besonders unsicheren frühen Richterzeit hilft jedoch eine weitere Frist, die in Ri 11,26 genannt wird:
26 Während Israel in Heschbon wohnte und in seinen Tochterstädten und in Aroër und in seinen Tochterstädten und in all den Städten, die längs des Arnon ⟨liegen⟩, dreihundert Jahre lang – warum habt ihr ⟨sie uns⟩ denn nicht in jener Zeit entrissen?
Diese Aussage macht der Richter Jeftah in seinem ersten Regierungsjahr. Zu dieser Zeit lag die Eroberung Heschbons also schon 300 Jahre zurück. Heschbon lag östlich des Jordans und war die Hauptstadt des dort regierenden Amoriter-Königs Sihon. Diese Stadt wurde am Ende der Wüstenwanderung vor Überschreitung des Jordans noch unter Mose erobert (siehe 4.1.1.1) und dem Stamm Ruben zugeteilt, der sie wiederaufbaute (4Mose 32,37; Jos 13,15-17). Wie sich die Regierungszeiten der Richter vor Jeftah bzw. die Unterdrückungszeiten durch Feinde innerhalb der 300 Jahre im Detail darstellen, muss für die Plausibilisierung der 480-Jahres-Frist daher zunächst nicht weiter untersucht werden. Lediglich Regierungszeiten der nach diesen 300 Jahren amtierenden Richter und Könige sind noch zu berücksichtigen.
Vom Exodus bis zur Eroberung Heschbons vergingen etwa 39 Jahre. Es folgten die 300 Jahre bis zum Beginn der Richterzeit Jeftahs, der danach 6 Jahre regierte (Ri 12,7). Daran schließen sich die Zeiten der Richter Ibzan (7 Jahre, Ri 12,8-10), Elon (10 Jahre, Ri 12,11-12) und Abdon (8 Jahre, Ri 12,13-15) an. Die Regierungszeiten dieser vier Richter sind jeweils durch die Phrase „und … starb und wurde begraben in … und nach ihm richtete …“ verbunden (Ri 12,7-13). Damit sind Überschneidungen der genannten Zeiten ausgeschlossen. Der Text von Ri 12,7-15 legt auch von seinem gesamten Aufbau jeweils unmittelbar aufeinanderfolgende Richterzeiten nahe. Bis zum Ende der Regierungszeit Abdons waren somit seit dem Exodus (39 + 300 + 6 + 7 + 10 + 8 =) 370 Jahre vergangen. Zusammen mit der Regierungszeit Sauls (40 Jahre, Apg 13,21), Davids (40 ½ Jahre, 2Sam 5,4-5) und Salomos (4 Jahre bis zum Beginn des Tempelbaus) ergeben sich somit insgesamt 454 Jahre.
Zu der Zeitbrücke von 480 Jahren fehlen also nur noch 26 Jahre zwischen dem Richter Abdon und König Saul. Diese kurze Zeitspanne reicht für die noch übrigen Richterzeiten Simsons (20 Jahre, Ri 16,30-31), Elis (40 Jahre, 1Sam 4,15+18) und Samuels (ohne Jahresangabe, 1Sam 7,6+15) nicht mehr aus. Somit scheint ein Widerspruch zwischen der Zeitbrücke von 480 Jahren und den Regierungszeiten der einzelnen Richter vorzuliegen. Diese scheinbar widersprüchlichen Aussagen lassen sich jedoch harmonisieren, wenn man für die Richterzeiten von Simson und Eli Parallelregierungen zu anderen Richtern annimmt und die noch offenen 26 Jahre dem letzten Richter Samuel zuordnet. Dass diese Deutung mit dem Wortlaut des Bibeltextes vereinbar ist, zeige ich in den folgenden Abschnitten. In Abschnitt 9.2ff zeige ich außerdem anhand der relativ ausführlichen Berichte über Sauls Regierungszeit, dass deren nur im Neuen Testament überlieferte und vielfach angezweifelte Dauer von 40 Jahren plausibel ist.