In Abschnitt ‎9.1 hatte ich den Gesamtrahmen der 480-Jahres-Frist vom Exodus bis zum Beginn des Tempelbaus im 4. Regierungsjahr Salomos skizziert. Dieser beinhaltet 39 Jahren vom Exodus bis zur Eroberung Heschbons, die in Ri 11,26 biblisch erwähnten 300 Jahre von der Eroberung Heschbons bis zum 1. Richterjahr Jeftahs und die ebenfalls im Bibeltext genannten Regierungszeiten der danach regierenden Richter und Könige. In den vorausgehenden Abschnitten habe ich meine Vorschläge zur Einordnung von Samuel, Simson und Eli in diesen Gesamtrahmen begründet. Den so ergänzten Gesamtrahmen habe ich in Anlage 22a zusammenfassend mit begründenden Bibelstellen auf einer Seite tabellarisch dargestellt. Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:

  • Spalte 1: Bibelstelle, aus der die Jahresangaben stammen
  • Spalte 2: Richter / Zeitbrücke: Hier ist der Name des Richters bzw. Königs oder die Zeitbrücke genannt, auf die sich die Angaben in den folgenden Spalten beziehen.
  • Spalte 3: Dauer Jahre: Solange dauerte die Zeitbrücke bzw. regierte der Richter/König.
  • Spalte 4: Jahre ab Exodus: Als Skala wird eine Zeitrechnung ab Exodus verwendet. Damit ist erkennbar, wo innerhalb der 480-Jahresfrist das Ereignis einzuordnen ist. Durch diese von den Jahresangaben v. Chr. eines bestimmten Auslegers unabhängige Darstellung, kann dieses Erklärungsmodell auf die chronologischen Modelle verschiedener Ausleger angewendet werden.
  • Spalte 5: Jahreszahlen v. Chr. nach der Chronologie Thieles (Erläuterung siehe 9.1.3)
  • Spalte 6: Bemerkungen: Hier werden
    • weitere Begründungen oder ergänzende Informationen zu den in Spalte 2 genannten Richtern/Königen oder Zeitbrücken angegeben   oder
    • bestimmte Ereignisse oder auftretende Personen innerhalb der in Spalte 4 angegebenen Zeiträume genannt. Hierbei wird das jeweilige Jahr ab dem Exodus, dem die Person oder das Ereignis zuzuordnen ist, in Fettdruck angegeben.

In dem hier vorgestellten Gesamtrahmen der 480-Jahres-Frist habe ich zur Erklärung der Einordnung Elis und Simsons auch die in den letzten 63 Jahren der 300-Jahres-Frist (vom 277. bis zum 339. Jahr ab dem Exodus) liegenden Regierungszeiten der Richter und Fremdherrscher dargestellt. Auf die hier noch fehlende Zuordnung der Richter und Fremdherrscher in den ersten 237 Jahren der 300-Jahres-Frist gehe ich in Abschnitt ‎9.1.2.5 noch ein und stelle dann eine entsprechende Übersicht über diese Frist vor. Um die chronologischen Daten im Richterbuch über diese Zeit zu entschlüsseln, müssen wir aber in den nächsten Abschnitten zunächst einige Überlegungen zur Entstehung der Berichte im Richterbuch anstellen.