In den rund 39 Jahren zwischen den beiden Musterungen fanden fünf Gerichte mit vielen Toten statt:
- Nach einer Klage des Volkes über das Manna und Verlangen nach Fleisch (4Mose 11,4-6) kam mit den von Gott gesandten Wachteln gleichzeitig sein Gericht (wörtlich: „ein sehr großer Schlag“). Der Lagerort erhielt den Namen „Gräber der Gier“ (4Mose 11,33-34).
- Zehn von zwölf Kundschaftern hatten das Land Kanaan als uneinnehmbar dargestellt, weshalb das Volk rebellierte und nach Ägypten zurückkehren wollte (4Mose 13,31-33; 4Mose 14,1-4). Deshalb wurden die Israeliten zu 40 Jahren Wüstenwanderung und die beim ersten Zensus gemusterten über 20-jährigen Wehrfähigen zum Tod in der Wüste verurteilt (4Mose 14,28-35). Daraufhin zog das Volk ohne Mose gegen die Kanaaniter und Amalekiter und wurde geschlagen und bis nach Horma zerstreut (4Mose 14,40-45).
- Beim Aufstand Korachs gegen Mose und Aaron starben 250 führende Männer durch von Gott ausgehendes Feuer (4Mose 16,1-3+35). Am Folgetag gab es 14 ÄLäPh 700 Tote durch ein Gericht Gottes bei einer durch den Tod der Aufrührer ausgelösten Rebellion der ganzen Gemeinde der Söhne Israels (4Mose 17,6-14).
- Kurz vor Ende der Wüstenwanderung starb „viel Volk aus Israel“ durch von Gott geschickte Schlangen wegen erneuten Murrens gegen das Manna (4Mose 21,4-9). Bei diesem Gericht starben die letzten Überlebenden der beim ersten Zensus gemusterten Krieger, die jetzt über 60 Jahre alt waren (siehe 4.1.1).
- Unmittelbar vor dem zweiten Zensus starben 24 ÄLäPh Menschen, weil sie Hurerei getrieben und am Götzendienst des Baal-Peor teilgenommen hatten (4Mose 25,1-9). Hiervon war nur noch die jüngere Generation der unter 60-Jährigen betroffen (5Mose 2,14-18).
Nur bei zwei der vorgenannten Gerichte ist wie beim Gericht wegen der Anbetung des goldenen Kalbes die Anzahl der Todesopfer angegeben. Bei letzterem wurden 3 ÄLäPh Männer getötet (siehe 7.1.3.3). Dabei handelte es sich tatsächlich um 3.000 Mann, was aus der Differenz zwischen der Zahl der Wehrpflichtigen beim Exodus und der beim ersten Zensus gefolgert werden kann (siehe 3.1.2.1). Ob die ÄLäPh bei den weiteren Gerichten mit konventionell deutlich größeren Todesopferzahlen ebenfalls als Tausender zu werten sind, untersuche ich in den folgenden Abschnitten.