In den rund 39 Jahren zwischen den beiden Musterungen fanden fünf Gerichte mit vielen Toten statt:

  • Nach einer Klage des Volkes über das Manna und Verlangen nach Fleisch (4Mose 11,4-6) kam mit den von Gott gesandten Wachteln gleichzeitig sein Gericht (wörtlich: „ein sehr großer Schlag“). Der Lagerort erhielt den Namen „Gräber der Gier“ (4Mose 11,33-34).
  • Zehn von zwölf Kundschaftern hatten das Land Kanaan als uneinnehmbar dargestellt, weshalb das Volk rebellierte und nach Ägypten zurückkehren wollte (4Mose 13,31-33; 4Mose 14,1-4). Deshalb wurden die Israeliten zu 40 Jahren Wüstenwanderung und die beim ersten Zensus gemusterten über 20-jährigen Wehrfähigen zum Tod in der Wüste verurteilt (4Mose 14,28-35). Daraufhin zog das Volk ohne Mose gegen die Kanaaniter und Amalekiter und wurde geschlagen und bis nach Horma zerstreut (4Mose 14,40-45).
  • Beim Aufstand Korachs gegen Mose und Aaron starben 250 führende Männer durch von Gott ausgehendes Feuer (4Mose 16,1-3+35). Am Folgetag gab es 14 ÄLäPh 700 Tote durch ein Gericht Gottes bei einer durch den Tod der Aufrührer ausgelösten Rebellion der ganzen Gemeinde der Söhne Israels (4Mose 17,6-14).
  • Kurz vor Ende der Wüstenwanderung starb „viel Volk aus Israel“ durch von Gott geschickte Schlangen wegen erneuten Murrens gegen das Manna (4Mose 21,4-9). Bei diesem Gericht starben die letzten Überlebenden der beim ersten Zensus gemusterten Krieger, die jetzt über 60 Jahre alt waren (siehe ‎4.1.1).
  • Unmittelbar vor dem zweiten Zensus starben 24 ÄLäPh Menschen, weil sie Hurerei getrieben und am Götzendienst des Baal-Peor teilgenommen hatten (4Mose 25,1-9). Hiervon war nur noch die jüngere Generation der unter 60-Jährigen betroffen (5Mose 2,14-18).

Nur bei zwei der vorgenannten Gerichte ist wie beim Gericht wegen der Anbetung des goldenen Kalbes die Anzahl der Todesopfer angegeben. Bei letzterem wurden 3 ÄLäPh Männer getötet (siehe ‎7.1.3.3). Dabei handelte es sich tatsächlich um 3.000 Mann, was aus der Differenz zwischen der Zahl der Wehrpflichtigen beim Exodus und der beim ersten Zensus gefolgert werden kann (siehe ‎3.1.2.1). Ob die ÄLäPh bei den weiteren Gerichten mit konventionell deutlich größeren Todesopferzahlen ebenfalls als Tausender zu werten sind, untersuche ich in den folgenden Abschnitten.