Die Leviten sollten nach der Anordnung Gottes nicht mit den übrigen Stämmen gemustert und ihre Zahl nicht zu den übrigen Israeliten hinzugezählt werden (4Mose 1,47-49), denn sie waren für den Dienst am Heiligtum Gottes ausgesondert (4Mose 3,6-8).
Für sie wurde schon vorher im Zusammenhang mit der Einweihung der Stiftshütte eine separate Zählung angeordnet.1 Hier galt allerdings nicht die für den Heeresdienst relevante Altersgrenze von 20 Jahren, sondern es wurden alle männlichen Leviten, die einen Monat alt oder älter waren, gezählt (4Mose 3,15). Die Leviten sollten – stellvertretend für die Gott zustehenden Erstgeborenen aller Israeliten – Gott geweiht werden (2Mose 13,2; 4Mose 3,41).
Dafür musste Mose auch noch die männlichen Erstgeborenen der übrigen zwölf Stämme, die einen Monat alt oder älter waren, zählen (4Mose 3,42, siehe 6.1).
Zum Dienst am Heiligtum wurden aber nur die männlichen Leviten im Alter von 30 bis 50 Jahren eingeteilt, weshalb auch diese Personengruppe noch zu zählen war (4Mose 4,2-3).
Die Leviten waren in drei Sippen – entsprechend den drei Söhnen Levis – unterteilt. Jede der Sippen hatte ein bestimmtes Aufgabengebiet beim Dienst an der Stiftshütte. Deshalb wurden die drei Sippen getrennt gezählt (4Mose 3,22-37).
1 Die Stiftshütte wurde am 1. Tag des 1. Monats des 2. Jahres nach dem Auszug aufgebaut (2Mose 40,2). Im Zusammenhang mit der Einweihung der Stiftshütte und der Heiligung der Priester (3Mose 8; 3Mose 9; 4Mose 7; 4Mose 8) wurden auch die Leviten gezählt und in ihren Dienst eingeführt. Die Anordnung zur Musterung der Wehrfähigen – nun mit Anlage von Geburtsregistern (eine erste Zählung der Wehrfähigen und Einsammlung eines Hebopfers von einem halben Schekel pro Mann gab es laut 2Mose 30,11-16 schon bei der Materialsammlung für die Stiftshütte) – erfolgte erst einen Monat später am 1. Tag des 2. Monats des 2. Jahres nach dem Auszug (4Mose 1,1+18). Die in 4Mose 3 und 4Mose 4 geschilderte Zählung und Diensteinteilung der Leviten fand also vor der in 4 Mose 1 berichteten Musterung der Wehrfähigen statt (detaillierte Begründung siehe 10.6.3). Die Textfolge entspricht somit an dieser Stelle nicht der Zeitfolge.